Im Sozialgesetzbuch V (SGB V) wird die gesetzliche Krankenversicherung definiert und ist seit dem 1.1.1989 in Kraft.
Es betrifft Organisation, Versicherungspflicht und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sowie deren Rechtsbeziehungen zu Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker etc.). Dabei wird die Versorgung von Patienten getragen von Solidarität und Eigenverantwortung. Einen breiten Raum nimmt die Qualität der Versorgung der Patienten ein.
Die Qualität wird definiert über :
Dies auch in den Praxen einzuhalten sind die Ärzte gesetzlich verpflichtet. Es müssen Kriterien eines Qualitäts-Managements eingehalten werden. Eine Zertifizierung selbst ist nicht gefordert.
Unsere Praxen sind nach DIN EN ISO 9001: 2015 und der DIN ISO 152204 : 2012 zertifiziert.
Seit 2010 sind wir jedes Jahr in der Fokus-Ärzteliste vertreten. Wir freuen uns über diese Anerkennung.
Die FOKUS-Ärzteliste führt auch eine Rubrik für Augenärzte. Hier werden auch wir unter 37 Kliniken und Praxen in Deutschland für die refraktive Chirurgie empfohlen.