Transplantiert wird Gewebe, das Menschen nach Ihrem Tod gespendet haben, um anderen Menschen wieder zu einem besseren Sehen zu verhelfen. Die Hornhautspende erfolgt freiwillig und völlig unabhängig von finanziellen Interessen. Gemeinnützige Einrichtungen – Hornhautbanken – kümmern sich um die Aufklärung der Angehörigen und die Entnahme des Hornhautgewebes am Verstorbenen. In Deutschland ist die Hornhautentnahme nach dem Tod nur nach Zustimmung des Verstorbenen oder eines ihm sehr nahestehenden Verwandten oder Freundes erlaubt und im Transplantationsgesetz geregelt.
Es gibt keine Altersbegrenzung für die Hornhautspende, da auch bei sehr alten Verstorbenen die Hornhaut noch für eine Transplantation geeignet ist. Zudem hat man bis zu 72 Stunden Zeit, um nach dem Tod die Hornhaut zu entnehmen. Dies geschieht mit feinen Instrumenten unter Erhalt der Integrität des Augapfels. Der entnommene Bereich kann mit einer Kontaktlinse verschlossen werden. Nach Verschluss der Augenlider sieht man am Leichnam keinerlei Spuren der Hornhautentnahme. Dies ist wichtig, damit der Leichnam später noch aufgebahrt werden kann.
Natürlich darf der Verstorbene keine ansteckenden Krankheiten gehabt haben, ansonsten ist die Liste der sogenannten „Kontraindikationenen“ geringer als bei Organentnahmen.
Die entnommene Hornhaut kann in der Hornhautbank bei 34° bis zu 4 Wochen kultiviert werden, so dass in dieser Zeit die von Alter und Indikation am besten passende Kombination zwischen Spender und Empfänger gefunden werden kann. Dies ist für den Patienten direkt von Vorteil. Zudem besteht genug Zeit, den Spender anhand umfangreicher Tests auf Infektionskrankheiten zu untersuchen. Bevor eine Hornhaut von der Bank zur Transplantation freigegeben wird, müssen nicht nur sämtliche Kontraindikationen beim Spender ausgeschlossen sein, sondern auch die Nährlösung muss wiederholt steril getestet worden sein. Schließlich wird die Zellzahl der Endothelzellen auf der Hornhautrückfläche mit einem speziellen Mikroskop im Phasenkontrast ermittelt. Weltweit dürfen nur Hornhäute zur Transplantation freigegeben werden, die neben den o.g. Kriterien auch eine Endothelzellzahl von mindestens 2000 Zellen/mm2 unmittelbar vor der Operation besitzen.
Möchten Sie sich weiter über die Hornhautspende informieren, so sprechen Sie uns gerne an oder informieren Sie sich im Internet, z.B. bei der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation.